Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Allgemeine Regeln für die Annahme von Waren

                                                      

 

 

 Angenommen werden:

-       Kleider bis Grösse 152

-       Schuhe bis Grösse 35

-       Vollständige, gut erhaltene Spielsachen

-       CD, Kassetten, Puzzles und Kinderbücher

-       DVD nach Absprache, ohne Kommission

 

-       Grössere Kinderartikel nach Absprache:

 

o    Kinderstühle, Tischsitze, Laufgitter, Badewannenaufsätze, Buggy, grössere Spielsachen, Velos, Tragerucksäcke, Autositze

 

Die Kleider und Schuhe müssen:

 

- sauber/ gewaschen sein

- nicht zu alt-modisch

- verkaufbar sein

- bei Schuhen darf man keine Schweissfüsse sehen

 

Nicht angenommen werden:

 

- Werbeartikel, Plüschtiere, Socken, Unterwäsche, Schulsäcke, Windeleimer, Umstandsmode, Skis, Skischuhe, Skihelme, Nocken-                 Fussballschuhe, Reitbekleidung, spezielle-sportartbezogene Kleidung, grössere Velos

 

Gut zu wissen:

 

-       Die Artikel werden in Kommission genommen und der Verkaufspreis wird von uns festgelegt

-       Grössere Artikel in Absprache

-       Nachdem Ihre Ware verkauft ist, erhalten Sie 40% des    Verkaufspreises

-       Ihr Guthaben wird Ihnen während den Öffnungszeiten ausbezahlt

- Unverkäufliche Waren werden an Hilfswerke         weitergeleitet

-       Wir behalten uns das Recht vor, auszusortieren.

 

 

 

Annahmestart für Saisonware:

 

Ab 1. März                  Frühlings- und Sommerbekleidung, Schuhe

Ab 15. August             Herbst- und Winterbekleidung, Schuhe

 

- bringen sie ihre Kleider am liebsten in Papiersäcken, keine Kartonschachteln

 - schreiben sie den Sack mit ihrem Namen und Adresse an, um Wartezeiten zu verhindern

 

 

 Danke für Ihre Mithilfe!

 

 

Für alle in Kommission genommenen Artikel wird jede Haftung abgelehnt!

Es werden nur Waren angenommen, die noch verkäuflich sind!

 

Burgdorf, Mai 2021