Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Regeln für die Annahme von Waren
Angenommen werden:
- Kleider bis Grösse 152
- Schuhe bis Grösse 35
- Vollständige, gut erhaltene Spielsachen
- CD, Kassetten, Puzzles und Kinderbücher
- DVD nach Absprache, ohne Kommission
- Grössere Kinderartikel nach Absprache:
o Kinderstühle, Tischsitze, Laufgitter, Badewannenaufsätze, Buggy, grössere Spielsachen, Velos, Tragerucksäcke, Autositze
Die Kleider und Schuhe müssen:
- sauber/ gewaschen sein
- nicht zu alt-modisch
- verkaufbar sein
- bei Schuhen darf man keine Schweissfüsse sehen
Nicht angenommen werden:
- Werbeartikel, Plüschtiere, Socken, Unterwäsche, Schulsäcke, Windeleimer, Umstandsmode, Skis, Skischuhe, Skihelme, Nocken- Fussballschuhe, Reitbekleidung, spezielle-sportartbezogene Kleidung, grössere Velos
Gut zu wissen:
- Die Artikel werden in Kommission genommen und der Verkaufspreis wird von uns festgelegt
- Grössere Artikel in Absprache
- Nachdem Ihre Ware verkauft ist, erhalten Sie 40% des Verkaufspreises
- Ihr Guthaben wird Ihnen während den Öffnungszeiten ausbezahlt
- Unverkäufliche Waren werden an Hilfswerke weitergeleitet
- Wir behalten uns das Recht vor, auszusortieren.
Annahmestart für Saisonware:
Ab 1. März Frühlings- und Sommerbekleidung, Schuhe
Ab 15. August Herbst- und Winterbekleidung, Schuhe
- bringen sie ihre Kleider am liebsten in Papiersäcken, keine Kartonschachteln
- schreiben sie den Sack mit ihrem Namen und Adresse an, um Wartezeiten zu verhindern
Danke für Ihre Mithilfe!
Für alle in Kommission genommenen Artikel wird jede Haftung abgelehnt!
Es werden nur Waren angenommen, die noch verkäuflich sind!
Burgdorf, Mai 2021